Beitragsordnung


Beitragsordnung des Kulturschock e.V.

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Beim Ausscheiden aus dem Verein oder dessen Auflösung erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge

 

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Der Beitragseinzug erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug oder Überweisung. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
  3. Das Mitglied kann beim Eintritt in den Verein im schriftlichen Antragsformular (Papier- oder Onlineformular) die Beitragsstufe wählen. Ein Wechsel der Beitragsstufe ist jährlich zum 01.01. möglich und muss dem Verein spätestens 1 Monat im Voraus schriftlich (Papier- oder Onlineformular) mitgeteilt werden. Entsprechende Antragsformulare sind auf der Vereinswebsite sowie beim Vorstand des Vereins erhältlich.

 

§ 3 Beiträge

Die Mitglieder leisten Beiträge, deren Höhe von der jeweiligen Beitragsstufe abhängt. Es sind folgende Beitragsstufen möglich:

(a) Silber 

  • 15€ / Jahr Mitgliedsbeitrag
  • Halbjahresprogramm der ausschließlich vom Verein organisierten Veranstaltungen wird zugesendet 

(b) Platin

  • 45€ / Jahr Mitgliedsbeitrag
  • Halbjahresprogramm der ausschließlich vom Verein organisierten Veranstaltungen wird zugesendet
  • Freier Eintritt bei allen vom Verein organisierten Veranstaltungen, d.h. nicht bei Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen. Ebenfalls ausgenommen sind Workshops. 

(c) Diamant 

  • 250€ / Jahr Mitgliedsbeitrag
  • Halbjahresprogramm der ausschließlich vom Verein organisierten Veranstaltungen wird zugesendet 
  • Freier Eintritt bei allen vom Verein organisierten Veranstaltungen, d.h. nicht bei Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen. Ebenfalls ausgenommen sind Workshops. 
  • Individualisiertes Vereins-T-Shirt 
  • Besondere Ehrung auf der Vereinshomepage
  1.  Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
  2. Bei Mahnungen können angemessene Mahngebühren erhoben werden. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr in Höhe der entstandenen Kosten berechnet.